Bauen & Wohnen
In Altrich entsteht ein Neubaugebiet mit 32 Baugrundstücken. Die Mitglieder des Gemeinderates freuen sich, mit diesem Baugebiet ein Stück Zukunft für Altrich zu schaffen.
Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens im Sommer 2021 wurden bisher 28 Grundstücke an die Bewerber verkauft.
Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Baugebiet „Biesfeld“
Die Ortsgemeinde Altrich hatte in der Ausgabe 26/2021 der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land die aus dem Plan ersichtlichen Baugrundstücke im Rahmen einer Interessenbeurkundung zum Kauf angeboten.
Nach dem Abschluss des Bewerberverfahren sind noch vier Grundstücke übrig.
Diese Grundstücke werden gegen Höchstgebot zu folgenden Konditionen zum Verkauf angeboten werden:
Pro Bieter kann nur ein Baugrundstück zugeteilt werden
Mindestgebot pro m² – 140,00 €
In dem Gebotspreis sind die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, der
einmalige Kanalbaubeitrag nach dem KAG und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in der jeweils gültigen Fassung sowie der einmalige Beitrag für die Hauptwasserleitung nach dem KAG und der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in der jeweils gültigen Fassung enthalten.
Die Hausanschlusskosten für Kanal und Wasser für jeweils einen Hausanschluss innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes sind im Kaufpreis enthalten.
Die Anschlusskosten innerhalb des Grundstücks hat der Käufer in voller Höhe zu tragen.
Die Stromanschlusskosten sind vom Erwerber zu zahlen.
Sämtliche mit dem Ankauf eines Baugrundstücks anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers; dieser hat auch die Grunderwerbssteuer zu tragen.
Der Erwerber verpflichtet sich auf dem erworbenen Grundstück innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Vertragsabschluss das Bauvorhaben nach den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes bezugsfertig zu errichten.
Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung muss der Erwerber auf Verlangen der Ortsgemeinde Altrich das gekaufte Grundstück gegen Erstattung des Kaufpreises und der gezahlten Anliegerkosten, sowie des Verkehrswertes der inzwischen auf dem Baugrundstück errichteten Gebäude, Anlagen und des Aufwuchses, höchstens jedoch der nachgewiesenen reinen Bau- bzw. Anschaffungskosten, jedoch ohne Zinsen, kosten-, steuer- und lastenfrei an die Ortsgemeinde Altrich zurückübertragen.
Zur Sicherung des Rücktrittsrechts wird bei jedem Grundstücksverkauf eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde im Grundbuch eingetragen.
Der Erwerber eines Baugrundstückes verpflichtet sich, das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit zu beziehen und darin mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten.
Nachfolgende Grundstücke sind noch verfügbar:
Schriftliche Angebote können in einem verschlossenen Umschlag bis zum 30. Juni 2023 bis 13 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, z.H. Frau Franka Anderhalten (Tel.: 06571 107-148) oder Frau Ramona Skaley (Tel.: 06571 107-147) abgegeben werden.
Ortsbürgermeisterin Stoffel-Leuchter steht Ihnen auch gerne für Rückfragen persönlich zur Verfügung (Tel.: 06571 9535090)
Sylvia Stoffel-Leuchter, Ortsbürgermeisterin